Das Studierendenwerk Bremen bietet eine kostenlose BAFöG Beratung an

 

jedem 2. Montag im Monat 9:00 - 13:00

        Haus M, Raum 5040

 

 

an.

 

Anträge auf BAföG-Leistungen können auch online gestellt werden. Unter https://www.stw-bremen.de/de/bafög bietet das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bremen zudem Informationen über die Vorteile des Onlineantrags an.


„Der Onlineantrag auf BAföG-Leistungen bietet Studierenden und Schülern eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber der Papierform. Das Online-Portal gibt Hilfestellung beim Ausfüllen der einzelnen Formulare und prüft, ob die Angaben vollständig und plausibel sind. Dadurch werden Fehler vermieden, sodass der Antrag schneller bearbeitet werden kann. Nach Abschluss der Eingabe wird das Antragformular als PDF-Datei erstellt und mit einer Telenummer versehen, mit der die Studierenden im weiteren Verlauf online den Bearbeitungsstand abrufen können. Nachfragen nach dem Posteingang oder Bearbeitungsstand beim Amt für Ausbildungsförderung sind somit nicht mehr notwendig. Zudem wird eine Liste der noch fehlenden Unterlagen erstellt, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Diese können dann eingescannt und ebenfalls elektronisch übersendet werden, wodurch sich die Bearbeitung ebenfalls beschleunigt.“ sagt Dr. Nicole Krumdiek, Leiterin des Amts für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Bremen.

Wer über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügt, kann die Unterlagen vollständig digital übertragen. Ein mit der AusweisApp legitimierter und elektronisch übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht zusätzlich in Papierform nachgereicht werden.

„Wer den elektronischen Identitätsnachweis nicht nutzen kann oder will, muss den PDF-Antrag ausdrucken, unterschreiben und an uns senden. Das Datum des Posteingangs gilt hierbei als Antragsdatum. Diese Antragstellung bietet trotzdem noch viele Vorteile, da die Daten bereits digital beim Amt für Ausbildungsförderung vorliegen, und damit schneller bearbeitet werden können.“ so Dr. Krumdiek weiter.

Das Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Bremen ist für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) der Studierenden der Hochschulen in Bremen und Bremerhaven zuständig. Seit dem 01.01.2017 gilt dies auch für alle Angelegenheiten der Schüler*Innen in förderungsfähigen Ausbildungen, einschließlich der Auszubildenden, die eine in Amerika gelegene Ausbildungsstätte(mit Ausnahme USA und Kanada) besuchen.