Ein bisschen Historie und Definition, Kurzfassung - rein praktisch

Seit 1991 in Darmstadt das sogenannte "Darmstädter Modell" eingeführt wurde, wurde an den meisten Hochschulen in der Bundesrepublik ein Semesterticket eingeführt. Das Modell basiert darauf, dass die jeweilige verfasste Studierendenschaft oder aber die Studierendenwerke die studentischen Mitgliedsbeiträge um eine "ÖPNV-Abgabe" erhöhen und diesen Betrag dann an die jeweiligen Verkehrsbetriebe abführen. Als Gegenleistung wird von diesen der Studierendenausweis als Fahrschein anerkannt oder wie hier, ein entsprechender Fahrausweis ausgegeben. Das Semesterticket ist - wie der Name schon andeutet - jeweils ein ganzes Semester (vom 1.4. bis 30.9. bzw. vom 1.10. bis zum 31.03.) gültig. Es kann nicht nur für die Fahrt zur Hochschule, sondern zu allen Uhrzeiten an allen Tagen in allen Verkehrsmitteln auf allen Strecken im Geltungsbereich benutzt werden.

VBN-Semesterticket und landesweites Semesterticket Bremen/Niedersachsen (bis 30.09.2024)

Das Semesterticket ist ein personengebundener Fahrausweis für Studierende der beteiligten Universitäten und Hochschulen in den Verkehrsgebieten von VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen), VEJ (Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade, entspricht derzeit dem Verkehrsverbund Ems-Jade zuzüglich Kreis Emsland) und VGC (Verkehrsgemeinschaft Cloppenburg). Zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass etc.) können damit alle unten genannten öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten VBN-, VEJ- und VGC-Gebiet und darüber hinaus benutzt werden. Den genaueren Geltungsbereich könnt ihr dem unten angehängten "Faltblatt VBN-Semesterticket" sowie der Webseite des VBN entnehmen.

Am 01.09.2018 kam das landesweite Semesterticket dazu, sodass jetzt auch der Schienenverkehr in ganz Niedersachsen, Bremen und teilweise darüber hinaus genutzt werden kann. Informationen zum Geltungsbereich des landesweiten Semestertickets findet ihr in der unten angehängten Linienliste oder auf dein-semesterticket.de/alles-zum-ticket/streckennetz/

Studierende der Hochschule Bremerhaven erhalten das Semesterticket zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen. Diese bekommt ihr nach eurer Rückmeldung per Post zugeschickt. Auch wenn das Semesterticket aus zwei Teilen besteht (dem VBN-Semesterticket und dem landesweiten Semesterticket) ist physisch nur eine Karte.

Das Semesterticket kann über ein Ticket-Upgrade zu einem Deutschlandticket aufgeweitet werden. Weitere Informationen dazu unter: Upgrademöglichkeit des Semestertickets auf das Deutschlandticket (D-Ticket)

Deutschland-Semesterticket (ab 01.10.2024)

Das Deutschland-Semesterticket ist bundesweit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – bzw. in allen Kurzstrecken-Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen (IRE, RE, RB, RS) – gültig. Auch einzelne Fährverbindungen (z.B. Hamburg) und grenzüberschreitende Verbindungen (z.B. nach Hengelo) können damit genutzt werden – bitte aber jeweils nochmal prüfen.
Ausdrücklich nicht mit dem Semesterticket nutzbar ist jedoch der gesamte Fernverkehr (u.a. FlixBus, FlixTrain, ICE, IC, EC, NJ, RJ, TGV) – hierfür muss eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschlandticket – und somit auch des Deutschland-Semesterticket – findet ihr auf der Webseite des Deutschlandtarifverbund oder unten im Anhang.

Die Ausgabe des Deutschland-Semesterticket erfolgt als elektronisches Ticket über die Webseite semesterticket.astaonline.de. Ihr könnt jedes Gerät mit Browser benutzten. Ihr müsst euch mit eurer Matrikelnummer und eurem Geburtsdatum einloggen. Weitere Infos folgen, sobald der Ticketabruf möglich ist.

Eine Ausstellung als Chipkarte ist mit der Vorraussetzung, dass das Web-Ticket für die jeweilige Person nicht nutzbar ist, prinzipiell möglich, dazu bitte ans AStA-Büro wenden.

Wer bekommt das Semesterticket?

Das Semesterticket wird mit den Einschreibe- und Rückmeldegebühren für das jeweilige Semester bezahlt und steht für alle regulären Vollzeitstudierenden zur Verfügung. Vom Semesterticket ausgeschlossen sind:

  • Gasthörer*innen,
  • Nebenhörer*innen und
  • Teilnehmer*innen am Online-Studium.

Nicht ganz freiwillig ...

Ein ganz wichtiger Aspekt des Semestertickets ist das Solidaritätsprinzip: Nur weil alle für das Semesterticket zahlen, auch die, die (bisher) nur mit dem Auto fahren, nur deshalb hat das Semesterticket einen sehr günstigen Preis. Es gibt allerdings auch (einige wenige) Ausnahmen.

An der Teilnahme am Semestertickets freigestellt sind Studierende:

  • in Urlaubssemestern,
  • in Praxissemestern,
  • die sich aufgrund ihres Studiums nachweislich für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • sowie Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke nachweisen oder aufgrund ihrer Behinderung Verkehrsmittel der Verkehrsunternehmen nicht oder frei (aG) nutzen können.

Weitere Sonderfälle:

  • Bei Exmatrikulation oder Tod werden gegen entsprechenden Nachweis und Abgabe des Semestertickets die verbleibenden anteiligen Monatsbeträge erstattet. Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des Erstattungsbetrages unberücksichtigt.
  • Die Zahlung des Beitrages zum Semesterticket für ein Semester befreit von jeglicher weiteren Zahlung bei einem Hochschulwechsel zwischen den beteiligten Hochschulen oder bei (Doppel-)Immatrikulation an mehr als einer Hochschule mit dem Semesterticket. Der Semesterticket-Beitrag ist an der Heimathochschule zu entrichten. In Zweifelsfällen ist die Heimathochschule bei Lehramts- oder Magister-StudentInnen die Hochschule, an der das erste Fach belegt wird, ansonsten handelt es sich um die Hochschule, an der sich die Studierenden zuerst eingeschrieben haben.

Um von der Zahlung befreit zu werden, ist - abhängig vom Grund - ein Antrag zu stellen.

Antrag auf Erstattung der Semestergebühren

Das Formular ist im Anhang zu finden. Außerdem sind entsprechende Nachweise zusammen mit dem Antrag beim AStA-Büro einzureichen.