Unser Equipment kommt nicht nur bei unseren Veranstaltungen zum Einsatz sondern kann auch von Studierenden ausgeliehen werden! Beachtet hierfür bitte die Hinweise weiter unten.
Eine nicht vollständige Übersicht des häufig vermieteten Equipments:
- Musikanlage (2x Behringer B115D, 1x Behringer VQ1800D, 2x K&M 21436, 1x Behringer XENYX 1204, Mikrofon + Anschlusskabel)
- Soundboks
- Profi-Handwagen
- LED Par (Showtec Compact PAR 7 Tri)
- LED Bars (2x Stairville Led Bar 240/8 + Transporttasche)
- Kabeltrommel
- Kabelbrücke/-matten
- Flüssiggekühlte Zapfanlage
- Glühweinkocher
- Tresenelemente
- Sackkarre
Grundsätzlich könnt ihr noch mehr Equipment leihen, fragt dafür einfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
- Die folgenden Punkte sind nur eine vereinfachte Übersicht, es gelten ausschließlich die Mietbedingungen des Mietvertrags!
- Fragt bitte so frühzeitig wie möglich an; wer zuerst kommt, erhält die angefragte Technik und gerade bei größeren Mieten bedarf es einer längeren Vorbereitungszeit
- Die Miete ist grundsätzlich für immatrikulierte Studierende der Hochschule Bremerhaven gedacht
- Mitarbeitende der Hochschule Bremerhaven zahlen zusätzlich eine Mietpauschale in Höhe eines abgerundeten AStA-Beitrags pro Ausleihe
- Schreibt eure Anfrage per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Für die Miete werden folgende Daten benötigt
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- Anschrift
- Studiengang
- Studentische E-Mail-Adresse (@smail.hs-bremerhaven.de bzw. @studenten.hs-bremerhaven.de)
- Mietzeitraum (von, bis)
- Mietzweck
- gewünschte Mietgegenstände
- Eine Miete kann grundsätzlich nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten des AStA-Büros abgeholt und zurückgegeben werden; Ausnahmen sind jedoch nach Absprache möglich
- Spätestens bei dem Unterschreiben des Mietvertrags müssen die Mieter:innen dem AStA erklären, dass sie Haftpflichtversichert sind; auf Verlangen des AStA muss ein entsprechendes Dokument vorgelegt werden
- Sollte keine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, so verlangt der AStA eine Kaution in Höhe von 50 €
- Die Mieter:innen haftet unbegrenzt mit seinem:ihrem Privatvermögen im Zeitraum der Obhut gegenüber dem AStA für Verlust, Beschädigung oder nicht nutzungsbedingte Wertminderung der im Ausgabeprotokoll vermerkten Leihobjekte; dies gilt auch für von Dritten verursachte Schäden, Verluste oder nicht nutzungsbedingte Wertminderungen.
- Eine Untervermietung ist ausgeschlossen, ebenso eine Verwendung der Mietgegenstände für einen anderen, als den im Mietvertrag angegebenen Zweck