150 Euro Begrüßungsgeld für Studierende
Voraussetzungen für die Beantragung:
- Sie sind ordentlich immatrikuliert (Bachelor/Master/Promotion) an einer der Hochschulen in der Freien Hansestadt Bremen oder Bremerhaven
- UND Sie haben neu Ihren Hauptwohnsitz im Lande Bremen angemeldet bzw. Sie hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Hauptwohnsitz im Land Bremen.
- UND Sie behalten Ihren Hauptwohnsitz im land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gezählt ab Anmeldedatum).
(Das Beibehalten des Hauptwohnsitzes wird grundsätzlich überprüft!)
Hinweise:
- Dieses Formular ist nur zu verwenden, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Bremerhaven gemeldet ist. Ist der Hauptwohnsitz in der Stadt Bremen, so ist ist das Formular unter www.bsu.uni-bremen.de zu verwenden und dort einzureichen.
- Gaststudenten können bei der Anmeldung noch kein Begrüßungsgeld beantragen! Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnunganmeldung tatsächlich noch im Land Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, können sie das Begrüßungsgeld im Nachhinein beantragen!
- Ausländische Studierende müssen anhand ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass ihr Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung für mindestens 12 Monate besteht.
- Wer aus Bremen nach Bremerhaven zuzieht, kann kein Begrüßungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel zählt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.
- Das Begrüßungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!