Den Studierenden steht nach BremHG §5a eine Ombudsperson zu:

§ 5a Ombudsperson

(1) Jede Hochschule setzt eine Ombudsperson als neutrale und weisungsunabhängige Vertrauensperson und Ansprechstelle für Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden ein. Die Ombudsperson wird tätig bei Problemen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Die Ombudsperson arbeitet mit anderen Beratungs- und Unterstützungsstellen der Hochschule zusammen.

(2) Die Ombudsperson wird auf Vorschlag der Studierenden-Vertreterinnen und Studierenden-Vertreter im Akademischen Senat aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vom Rektor oder der Rektorin jeweils für die Dauer von zwei Jahren bestellt und ist nur dem Rektorat verantwortlich.
 

Diese Person ist bis auf weiteres Natalie Stellmacher. Kontaktinfos zu ihr https://www.hs-bremerhaven.de/de/natalie-stellmacher

Hinweis: Natalie ist Mitarbeiterin der Hochschule. Falls du lieber mit uns im AStA sprechen möchtest kannst du das auch gerne machen.