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Ein bisschen Historie und Definition, Kurzfassung - rein praktisch
Seit 1991 in Darmstadt das sogenannte "Darmstädter Modell" eingeführt wurde, wurde an den meisten Hochschulen in der Bundesrepublik ein Semesterticket eingeführt. Das Modell basiert darauf, dass die jeweilige verfasste Studierendenschaft oder aber die Studierendenwerke die studentischen Mitgliedsbeiträge um eine "ÖPNV-Abgabe" erhöhen und diesen Betrag dann an die jeweiligen Verkehrsbetriebe abführen. Als Gegenleistung wird von diesen der Studierendenausweis als Fahrschein anerkannt oder wie hier, ein entsprechender Fahrausweis ausgegeben. Das Semesterticket ist - wie der Name schon andeutet - jeweils ein ganzes Semester (vom 1.4. bis 30.9. bzw. vom 1.10. bis zum 31.03.) gültig. Es kann nicht nur für die Fahrt zur Hochschule, sondern zu allen Uhrzeiten an allen Tagen in allen Verkehrsmitteln auf allen Strecken im Geltungsbereich benutzt werden.
Deutschland-Semesterticket (ab 01.10.2024)
Das Deutschland-Semesterticket ist bundesweit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – bzw. in allen Kurzstrecken-Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen (IRE, RE, RB, RS) – gültig. Auch einzelne Fährverbindungen (z.B. Hamburg) und grenzüberschreitende Verbindungen (z.B. nach Hengelo) können damit genutzt werden – bitte aber jeweils nochmal prüfen.
Ausdrücklich nicht mit dem Semesterticket nutzbar ist jedoch der gesamte Fernverkehr (u.a. FlixBus, FlixTrain, ICE, IC, EC, NJ, RJ, TGV) – hierfür muss eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschlandticket – und somit auch des Deutschland-Semesterticket – findet ihr auf der Webseite des Deutschlandtarifverbund unter "Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket inkl. SPNV-Geltungsbereiche".
Die Ausgabe des Deutschland-Semesterticket erfolgt als elektronisches Ticket über die Webseite semesterticket.astaonline.de. Ihr könnt jedes Gerät mit Browser benutzten. Ihr müsst euch mit eurer Matrikelnummer und eurem Geburtsdatum einloggen. Eine Anleitung zum Abruf findet ihr hier. Zusätzlich hat der Vertragspartner hier ein FAQ.
Die Umstellung der Ausgabemethode auf eine Chipkarte ist jederzeit grundlos möglich. Infos zum Antrag unten im Anhang oder im AStA-Büro.
Das Deutschlandsemesterticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument gültig. Der Studiausweis wird nicht benötigt.
Wer bekommt das Semesterticket?
Das Semesterticket wird mit den Einschreibe- und Rückmeldegebühren für das jeweilige Semester bezahlt und steht für alle regulären Vollzeitstudierenden zur Verfügung. Vom Semesterticket ausgeschlossen sind:
- Gasthörer*innen,
- Nebenhörer*innen und
- Teilnehmer*innen am Online-Studium.
Nicht ganz freiwillig ...
Ein ganz wichtiger Aspekt des Semestertickets ist das Solidaritätsprinzip: Nur weil alle für das Semesterticket zahlen, auch die, die (bisher) nur mit dem Auto fahren, nur deshalb hat das Semesterticket einen sehr günstigen Preis. Es gibt allerdings auch (einige wenige) Ausnahmen.
An der Teilnahme am Semestertickets freigestellt sind Studierende:
- im Urlaubssemester,
- die sich zu Studienzwecken mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches aufhalten, z.B. für ein Praktikum oder zur Promotion
- die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten
- Schwerbehinderte, die nach § 145 Abs. 1 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben
Weitere Sonderfälle:
- Bei Exmatrikulation oder Tod werden gegen entsprechenden Nachweis und Abgabe des Semestertickets die verbleibenden anteiligen Monatsbeträge erstattet. Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des Erstattungsbetrages unberücksichtigt.
- Die Zahlung des Beitrages zum Semesterticket für ein Semester befreit von jeglicher weiteren Zahlung bei einem Hochschulwechsel zwischen den beteiligten Hochschulen oder bei (Doppel-)
Immatrikulation an mehr als einer Hochschule mit dem Semesterticket. Der Semesterticket-Beitrag ist an der Heimathochschule zu entrichten. In Zweifelsfällen ist die Heimathochschule bei Lehramts- oder Magister-StudentInnen die Hochschule, an der das erste Fach belegt wird, ansonsten handelt es sich um die Hochschule, an der sich die Studierenden zuerst eingeschrieben haben.
Um von der Zahlung befreit zu werden, ist - abhängig vom Grund - ein Antrag zu stellen.
Antrag auf Erstattung der Semestergebühren
Das Formular ist im Anhang zu finden. Außerdem sind entsprechende Nachweise zusammen mit dem Antrag beim AStA-Büro einzureichen.
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- By AStA Multimedia
Unser Equipment kommt nicht nur bei unseren Veranstaltungen zum Einsatz sondern kann auch von Studierenden ausgeliehen werden!
- Die folgenden Punkte sind nur eine vereinfachte Übersicht, es gelten ausschließlich die Mietbedingungen des Mietvertrags!
- Fragt bitte so frühzeitig wie möglich an; gerade bei größeren Mieten bedarf es einer längeren Vorbereitungszeit
- Die Miete ist grundsätzlich für immatrikulierte Studierende der Hochschule Bremerhaven gedacht und kostenfrei; Verbrauchsmaterialien werden jedoch in der Miete mit aufgenommen
- Mitarbeitende der Hochschule Bremerhaven zahlen eine Miete in Höhe eines abgerundeten AStA-Beitrags pro Ausleihe
- Schreibt eure Anfrage per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Für die Miete werden folgende Daten benötigt
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- Anschrift
- Studiengang
- Studentische E-Mail-Adresse (@smail.hs-bremerhaven.de bzw. @studenten.hs-bremerhaven.de)
- Mietzeitraum (von, bis)
- Mietzweck
- gewünschte Mietgegenstände
- Eine Miete kann grundsätzlich nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten des AStA-Büros abgeholt und zurückgegeben werden; Ausnahmen sind jedoch nach Absprache möglich
- Spätestens bei dem Unterschreiben des Mietvertrags müssen die Mieter:innen dem AStA erklären, dass sie Haftpflichtversichert sind; auf Verlangen des AStA muss ein entsprechendes Dokument vorgelegt werden
- Sollte keine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, so verlangt der AStA eine Kaution in Höhe von 50 €
- Die Mieter:innen haftet unbegrenzt mit seinem:ihrem Privatvermögen im Zeitraum der Obhut gegenüber dem AStA für Verlust, Beschädigung oder nicht nutzungsbedingte Wertminderung der im Ausgabeprotokoll vermerkten Leihobjekte; dies gilt auch für von Dritten verursachte Schäden, Verluste oder nicht nutzungsbedingte Wertminderungen.
- Eine Untervermietung ist ausgeschlossen, ebenso eine Verwendung der Mietgegenstände für einen anderen, als den im Mietvertrag angegebenen Zweck
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Ob gleich zu Anfang für einen Aushilfsjob, mitten im Studium oder kurz vor Abschluss – irgendwann muss die erste Bewerbung geschrieben und das erste Bewerbungsgespräch geführt werden.
Für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess kannst Du Dir Unterstützung beim CSC holen: In einem persönlichen Beratungsgespräch hast Du die Möglichkeit, Deine Fragen zu den Themen Bewerbung und Berufseinstieg zu stellen.
Auf der Homepage des AStA kannst Du darüber hinaus alle eingehenden Angebote für Praktikumsplätze, Abschlussarbeiten, Ferienjobs, ins Ausland oder den Berufseinstieg finden.
Auch Hinweise zu Veranstaltungen rund um das Thema berufliche Zusatzqualifikationen findest Du dort. Denn neben dem Studium sind diese Zusatzqualifikationen von großer Bedeutung. Zusammen mit externen Anbietern bietet das CSC Trainings und Workshops zu unterschiedlichen Themen an, damit Du gut vorbereitet in den Bewerbungsprozess gehen und Deinem zukünftigen Arbeitgeber darstellen kannst, über welche Fähigkeiten Du verfügst.
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Ob persönlich, telefonisch oder per Email - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschul-Info helfen gerne weiter.